ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mediadaten / Inserate

Inhaber

LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH & Co KG
Marxergasse 25
A-1030 Wien
AUSTRIA
FN 8333f, Handelsgericht Wien
DVR 0318299
UID ATU 10244500
Tel: (+431)53452-0
Fax: (+431)53452-140
E-Mail: verlag@lexisnexis.at
www.lexisnexis.at

(im Folgenden kurz "LexisNexis" genannt)

Geltungsbereich:

gültig ab 8. 5. 2003

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung in einer Druckschrift, die mit der LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH & Co KG und den Auftraggebern abgeschlossen werden.

Auftragserteilung:

Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste, die Auftragsbestätigung des Verlages und die Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes in dieser Reihenfolge. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, wird hievon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Allfällige Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn diese Vereinbarungen in schriftlicher Form vom Verlag firmenmäßig gefertigt sind. Die mit dem Verkaufs- und Kundendienstpersonal des Verlages mündlich getroffenen Absprachen, die von den vorgenannten Rechtsgrundlagen abweichen, sind für den Verlag nur rechtsverbindlich, wenn diese vom Verlag firmenmäßig schriftlich bestätigt werden.

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Gesamtauftrages - nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber so rasch wie möglich mitgeteilt.

Bei telefonischer Auftragserteilung oder Auftragsänderung durch den Auftraggeber trägt der Auftraggeber das Risiko für Fehler (z.B. für Hörfehler, Satzfehler, etc.) und hat daher der Auftraggeber weder Anspruch auf Minderung des Preises noch sonstige Ansprüche.

Für den Inhalt und die Form der Anzeige (z.B. Nichtverletzung von Rechten Dritter) ist der Auftraggeber verantwortlich und hat diesbezüglich den Verlag klag- und schadlos zu halten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt und Form hin zu überprüfen. Es trägt hierfür der Auftraggeber die volle Haftung und ersetzt dem Verlag jeden Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates (z.B. durch Entgegnung, Beschlagnahme, zivil- oder strafrechtliche Verfolgung) erwächst. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung über die Forderung der dritten Seite herbeizuführen oder der Forderung nachzukommen.

Auftragsabwicklung:

Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Für die Aufnahme der Anzeige in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.

Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb von 12 Monaten erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Nachlass wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen hierfür bereits bei Auftragserteilung vorhanden waren.

Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den Verlag ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat den vollen Preis zu zahlen, wenn der Auftrag mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt ist. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.

Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag um Erfüllung bemüht. Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen vom Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.

Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.

Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Obliegt dem Auftraggeber die Beistellung der Druckunterlagen, so hat er für rechtzeitige, geeignete und unbeschädigte Zurverfügungstellung zu sorgen. Sind Mängel bei dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber keine Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche.

Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Der Auftraggeber hat bei Fehlern, die den Sinn des Inserates wesentlich beeinträchtigen, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige (Wahlrecht des Verlages), aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weiter gehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen gelten die Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen.

Mängel des Inserates sind vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen des Inserates zu rügen, sonstigenfalls der Auftraggeber seine etwaigen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche verliert.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch auf Kosten des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten nicht bis zum Anzeigeschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. Hinsichtlich der Aufbewahrung übernimmt der Verlag keine Haftung für die Druckunterlagen.

Satz-, Repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.

Der Auftraggeber erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Exemplar dieser Zeitschrift.

Storno:

Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis zum Anzeigenschluss möglich. Danach hat der Auftraggeber eine Stornogebühr von 15% des Anzeigenpreises zuzüglich bereits angefallener Satz-, Repro- und Lithokosten zu bezahlen. Beilagen, Beihefter, Aufkleber und Umschläge können bis 4 Wochen vor dem Anzeigenschluss storniert werden. Danach wird eine Stornogebühr in der Höhe von 25% des vereinbarten Preises verrechnet.

Kosten, die durch Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

Zahlung:

Zu den jeweils gültigen, in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (z.B. Werbeabgabe, Umsatzsteuer) zu bezahlen.

Die Rechnung ist 14 Tage nach Ausstellung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 14% p.a. zuzüglich Umsatzsteuer sowie Mahn- und Anwaltskosten zu bezahlen.

Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages des Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Alle Verlagsrechnungen sind zahl- und klagbar in Wien. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.