Amtliche Registerdienste

Ihr vertrauter Zugang zu Grund- und Firmenbuch!

 
Mit den Amtlichen Registerdiensten haben Sie Zugriff auf Grundbuch, Firmenbuch, Zentrales Gewerberegister (ZGR), Elektronische Akteneinsicht sowie Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens. Quelle dieser Registerdienste sind die zuständigen Behörden, die diese Daten über das Bundesrechenzentrum anbieten.
Vertrauter Zugang - einfach in der Anwendung, kostengünstig und ohne Grundgebühr!
Die Amtlichen Registerdienste zeichnen sich durch eine vertraute Handhabung und zuverlässiges Service aus. Ohne Einrichtungs- oder Grundgebühr stehen Ihnen die Amtlichen Registerdienste kostengünstig zur Verfügung.
Profitieren Sie im Sinne eines "One-Stop-Shops" von einem Anbieter für alle von Ihnen gesuchten Rechtsinformationen!
Mit den Amtlichen Registerdiensten haben Sie Zugriff auf die folgenden Informationsdienste:

Grundbuch 
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Die Bedeutung des Grundbuchs liegt vor allem darin, dass die dinglichen Rechte nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden können und dass jedermann grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen kann.

Grundstücksdatenbank
Die Grundstücksdatenbank ist eine zentrale Datenbank, die im Bundesrechenzentrum in Wien eingerichtet ist. Sie umfasst Grundbuch und Kataster und verknüpft die Daten beider Bereiche:
  • Suche nach politischen Gemeinden/Katastralgemeinden
  • Abfrage der Einlagezahl und Grundbuchnummer über Grundstücksadresse
  • Grundbuchauszüge sind sofort nach Änderung des zuständigen Grundbuchgerichtes aktuell
  • Übersichtsplan zum Grundstück
  • Kosteninformation vor Ausgabe des Suchergebnisses
  • Personenabfrage für Rechtsanwälte und Notare

Elektronische Akteneinsicht
Die Elektronische Akteneinsicht bietet die Möglichkeit der Einsicht in Geschäftsregister und Verfahrensdaten für Parteienvertreter sowie für Gerichtskommissäre in Verlassenschaftssachen, ausdrücklich aber nur in jenen Fällen, wo Parteienvertreter bzw. Gerichtskommissäre mit ihrem Anschriftencode im Fall eingetragen sind. Eine Begründung kann angegeben werden, dies ist jedoch nicht notwendig. Bei einer Stichtagsabfrage wird der komplette Auszug geliefert, falls er sich seit dem eingegebenen Datum verändert hat. Seit Jänner 2004 wird die Elektronische Akteneinsicht für Anwälte und Anwaltsgemeinschaften mit Anschriftencode angeboten. Für Regiegemeinschaften existieren Sonderregelungen. Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgemeinschaften mit Anschriftencode, Notare, Unternehmen und Organisationen können:
  • Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht,
  • Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht,
  • Arbeitsgerichtliche Verfahren,
  • Sozialgerichtliche Verfahren,
  • Exekutionsverfahren und
  • Verlassenschaftssachen (nur Notare) einsehen.

Zentrales Gewerberegister
Das Zentrale Gewerberegister (ZGR) führt und verwaltet Daten aus den dezentralen Gewerberegistern der Bezirksverwaltungsbehörden. Jeder, der in Österreich ein Gewerbe ausüben möchte, braucht dafür eine Gewerbeberechtigung, die im ZGR abrufbar ist.
Auszüge aus dem Zentralen Gewerberegister enthalten folgende Inhalte:
  • Gewerbetreibende
  • Firmen bzw. Einzelkaufleute
  • Geschäftsführer
  • Gewerbeberechtigungsdaten
  • Standortdaten
  • weitere Betriebsstätten
  • integrierte Betriebe
  • Filialgeschäftsführer und befähigte Arbeitnehmer
Die Abfragetarife für die Amtlichen Registerdienste sind durch Verordnungen des Wirtschaftsministeriums (Grundstücksdatenbankverordnung), Justizministeriums (Firmenbuchdatenbankverordnung) bzw. Innenministerium (Meldegesetz-Durchführungsverordnung) festgelegt (siehe Normenübersicht). Zusätzlich fallen Dienstleistungsaufschläge von LexisNexis an.

Technische Voraussetzungen für die Verwendung der „Amtlichen Registerdienste“: 

Betriebssysteme
Unsere amtlichen Registerdienste sind unabhängig vom verwendeten Betriebssystem (Windows, Apple MacOS, Linux etc.) zu benutzen. Bitte beachten Sie aber, dass die in den Informations- und Hilfeseiten beschriebenen Einstellungen und Versionsangaben sich jeweils auf die entsprechenden Windows-Versionen der Browser beziehen.

Browserversionen
Wir setzen modernste Internet-Technologien ein. Aus diesem Grund können wir einen reibungslosen Zugriff auf unsere Services nur dann garantieren, wenn Sie einen Web-Browser der neueren Generation verwenden. Wir empfehlen:

Die Verwendung von Javascript muss erlaubt sein! Javascript Version 1.2 aufwärts
CSS Version 2.0 aufwärts . Diese Anforderungen werden z.B. von den Browsern MS Internet Explorer 5.5+ und Netscape 7.0+ erfüllt.

Falls Sie jedoch Probleme beim Einstieg haben oder einzelne Services nicht funktionieren, prüfen Sie bitte (eventuell in Zusammenarbeit mit Ihrem Netzwerkadministrator) folgende Punkte:

  • Die Annahme von Cookies muss aktiviert sein.
  • Port 443 für SSL-Verbindungen muß verfügbar sein.
  • Amtliche Registerdienste dürfen nicht über den Cache abgerufen werden (Einstellung: Neuere Versionen der gespeicherten Seiten suchen: Bei jedem Zugriff auf die Seite)
  • Amtliche Registerdienste dürfen nicht über einen Proxy-Server angesprochen werden und sollte gegebenenfalls in die Liste jener Hosts aufgenommen werden, für die keine Proxy-Einstellungen gelten.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Bereitstellung der Online Einsichtnahme in die Amtlichen Registerdienste

gültig ab September 2006
 
der

LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH & Co KG
Marxergasse 25
A-1010 Wien
AUSTRIA
FN 8333f, Handelsgericht Wien
DVR 0318299
UID ATU 10244500
Tel: (+431)53452-0
Fax: (+431)53452-140
E-Mail: verlag@lexisnexis.at
www.lexisnexis.at

(im Folgenden kurz „LexisNexis“ genannt)

1. Geltungsbereich, Definitionen 
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen LexisNexis und ihren Kunden über die Bereitstellung der Online Einsichtnahme in folgende, von der Republik Österreich betriebene Datenbanken: Firmenbuchdatenbank, Grundstücksdatenbank, Zentrales Gewerberegister, Gerichtsakten (elektronische Akteneinsicht) und Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens (§ 73a EO). Welche dieser Datenbanken konkret vom jeweiligen Kunden abonniert und damit von ihm eingesehen werden können, wird in der schriftlichen Vereinbarung mit LexisNexis (= Bestellformular, Mitteilungen des Kunden betreffend Änderungen des Umfanges seiner Zugriffsberechtigung) festgelegt. Die Bereitstellung der Online-Einsichtnahme wird im Folgenden kurz als „amtliche Registerdienste“ bezeichnet.
1.2. „Kunden“ sind die Abonnenten des vertragsgegenständlichen Dienstes, die von diesen bestimmten Administratoren und sämtliche Personen, die den vertragsgegenständlichen Dienst im Rahmen des jeweiligen Abonnements benutzen (Benutzer).
1.3. „Zugriffs Oberfläche“ ist jene elektronische Plattform, von der aus der Kunde auf den vertragsgegenständlichen Dienst zugreifen kann.
1.4. „Benutzer“ sind jene vom Kunden namentlich genannten Personen, die im Rahmen des Vertrages den vertragsgegenständlichen Dienst nutzen.
1.5. Falls der Kunde diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmt, darf er den vertragsgegenständlichen Dienst nicht benützen. Die Benützung gilt als verbindliche Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Nutzungsrecht 
2.1. Für die Dauer des Abonnements bzw. Test Accounts gewährt LexisNexis den Kunden die Möglichkeit, auf die in der schriftlichen Vereinbarung mit LexisNexis (= Bestellformular, Mitteilungen des Kunden betreffend Änderungen des Umfanges seiner Zugriffsberechtigung) festgelegten Datenbanken zuzugreifen.
2.2. Zugriff auf diese Datenbanken haben nur diejenigen namentlich genannten Personen, die in der schriftlichen Vereinbarung mit LexisNexis (= Bestellformular, Mitteilungen betreffend Benutzer Änderungen) als Benutzer angeführt sind und denen von LexisNexis ein Passwort zugewiesen worden ist.
2.3. Der dem Kunden bereitgestellte Zugriff auf diese Datenbanken darf nur für die gesetzliche bzw. im Verordnungsweg vorgesehene Möglichkeit der Einsichtnahme/Abfrage verwendet werden.
2.4. Für eine Weiterverwendung der Abfrageergebnisse (Daten) nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG, BGBl I 135/2005) hat der Kunde eine entsprechende Genehmigung direkt vom Inhaber der Datenbank einzuholen.
2.5. Besonderheit für die Firmenbuchdatenbank: Es wird darauf hingewiesen, dass LexisNexis entsprechend der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Republik Österreich eine anonymisierte Kundenkennung bei jeder Abfrage der Firmenbuchdatenbank an die Republik Österreich (Bundesministerium für Justiz) übermitteln wird.

3. Urheberrechte 
3.1. Die Datenbanken, für die LexisNexis dem Kunden eine Zugriffsmöglichkeit bereitstellt, gehören der Republik Österreich und sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an den Datenbanken, insbesondere gemäß dem Urheberrechtsgesetz, stehen daher der Republik Österreich zu. Für die Firmenbuchdatenbank bestimmt § 4 der Firmenbuchdatenbankverordnung BGBl II Nr 240/1999 und für die Grundstücksdatenbank bestimmt § 2 der Grundstücksdatenbankverordnung BGBl II Nr 177/1999 explizit, dass diese Datenbanken geschützte Datenbanken im Sinne des § 76c des Urheberrechtsgesetzes sind. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechte an den Datenbanken, insbesondere gemäß dem Urheberrechtsgesetz, zu beachten. Eine Nutzung von Daten (Abfrageergebnissen) für eine Tätigkeit, die über den gesetzlichen Informationsauftrag (Einsichtnahme) hinausgeht bzw. auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils gerichtet ist, verletzt das Schutzrecht der Republik Österreich.

4. Ausschluss der Gewährleistung und sonstiger Haftung 
4.1. Die abgefragten Daten stammen nicht von LexisNexis, sondern werden direkt aus den Systemen der Republik Österreich zum Kunden übertragen. LexisNexis fungiert daher lediglich als Vermittlungsstelle. Aus diesem Grund übernimmt LexisNexis keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der abgefragten Daten.
4.2. LexisNexis betreibt die für die Zur-Verfügung-Stellung der vertragsgegenständlichen Dienste notwendigen technischen Einrichtungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. LexisNexis ist bemüht, Netzausfälle und Störungen so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich zu beheben. LexisNexis kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Zugang zu den abonnierten Diensten ohne Unterbrechung möglich ist und dass die gewünschte Verbindung immer hergestellt werden kann. Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen bei der Benutzung erforderlich ist, ist LexisNexis berechtigt, die vertragsgegenständlichen Dienste vorübergehend nicht zur Verfügung zu stellen, insbesondere Verbindungen in ihren Telekommunikationsnetzen zu unterbrechen oder ihre Dauer zu begrenzen. Des Weiteren übernimmt LexisNexis keine Gewähr für Unterbrechungen des Betriebes, die auf in der Sphäre der Republik Österreich als Betreiberin der Datenbanken liegende Gründe zurückgehen. Ein ununterbrochener Betrieb kann daher nicht garantiert werden und ist auch nicht geschuldet.
4.3. Eine Haftung von LexisNexis für technisch bedingte Unterbrechungen des Zugriffs auf die abonnierten Datenbanken, wie z.B. Netzausfälle oder sonstige Störungen, insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes, wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nur durch Vorsatz oder besonders grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) wird dadurch nicht eingeschränkt. Soweit LexisNexis eine Haftpflicht trifft, ist diese auf positive Schäden eingeschränkt und umfasst daher insbesondere nicht entgangene Gewinne und Folgeschäden, vor allem nicht Rechtsanwaltskosten; die Haftung ist auf Geldersatz beschränkt, Naturalersatz ist ausgeschlossen.
4.4. Für einen Netzausfall oder sonstige Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von LexisNexis liegen (insbesondere Missbrauch oder Verlust von Passworten durch die Benutzer, Störungen in der EDV der Benutzer), wird generell eine Haftung von LexisNexis ausgeschlossen.

5. Änderungen 
Abgesehen von einer schriftlichen Vereinbarung können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt geändert werden: LexisNexis wird die Kunden über Änderungen zumindest einen Monat vor In Kraft Treten dieser Änderungen auf der Zugriffsoberfläche der vertragsgegenständlichen Dienste oder in anderer Form, wie z.B. durch Post oder Email, die auch an solche Personen des Kunden geschickt werden können, die üblicherweise Mitteilungen von LexisNexis entgegennehmen (z.B. der Administrator), informieren. Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Information kann der Kunde Verhandlungen über diese Änderungen verlangen. Geschieht dies nicht, gelten die Änderungen als vereinbart. Wenn in solchen Verhandlungen in angemessener Frist kein Ergebnis erzielt wird, hat sowohl der Kunde als auch LexisNexis das Recht, den Vertrag hinsichtlich jener Datenbanken, die von den Änderungen betroffen sind, zu kündigen. Der restliche Vertrag wird von einer solchen Teilkündigung nicht berührt.

6. Unterlassene Geltendmachung von Ansprüchen 
Das Unterlassen der Geltendmachung der Rechte durch LexisNexis kann nicht als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden.

7. Ergänzende Bestimmungen für Verbraucher im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) 
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und ist der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Brief, Fax, E Mail zustande gekommen, kann er vom geschlossenen Vertrag oder der abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, und beginnt mit dem Tag der Freischaltung des Zuganges für den Verbraucher. Für Verbraucher aus dem Ausland beträgt die Rücktrittsfrist 14 Tagen ab Freischaltung des Zuganges. Der Rücktritt gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Kunde am letzten Tag der Frist seine Rücktrittserklärung auf elektronischem oder sonstigem Weg versendet.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand 
8.1. Erfüllungsort ist Wien, es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen (IPRG und EVÜ) und unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG; BGBl 1988/96).
8.2. Die Parteien vereinbaren die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für Wien - Innere Stadt. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist er im Inland beschäftigt, ist jenes Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
8.3. Sofern Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaiger weiterer Vereinbarungen unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie rechtlich möglich kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung einer Vertragslücke.

9. Datenschutz 
9.1. Entsprechend § 24 Datenschutzgesetz (DSG) 2000 wird der Kunde darüber informiert, dass seine persönlichen Daten wie insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, Informationen über vom Kunden abonnierte Datenbanken sowie Angaben zur Verrechnungs und Zahlungsweise zum Zweck der Vertragsverwaltung, Absicherung des Online-Zuganges und zur Erstellung von Abrechnungen und Statistiken über das Zugriffsverhalten (z.B. Anzahl der Zugriffe auf eine Datenbank, Anzahl der Zugriffe des Kunden insgesamt und pro Datenbank, Änderungen in der Zugriffsfrequenz usw.) im Sinne des § 8 Abs 3 Z 4 DSG 2000 verarbeitet werden. Wir informieren weiters darüber, dass wir „Cookies“ setzen, die von uns zur Benutzung der vertragsgegenständlichen Dienste durch den Kunden verarbeitet (ausgelesen) werden müssen. Daher ist eine Aktivierung der Cookies durch den Kunden erforderlich.
9.2. Der Kunde stimmt zu, dass er von LexisNexis künftig über deren Verlagsprodukte (z.B. Bücher, Zeitschriften, Online-Datenbanken) per Post, Telefon oder E-Mail informiert wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mit Brief an LexisNexis oder per E-Mail an verlag@lexisnexis.at widerrufen werden.