Alles zum neuen Erbrecht
Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG) hat das österreichische Erbrecht umfassend modernisiert.
Wesentliche Änderungen sind etwa:
- die Erweiterung der Erbunwürdigkeits- und Enterbungsgründe
- die Verschärfung der Formanforderungen für fremdhändige letztwillige Verfügungen
- die Einführung eines Pflegevermächtnisses
- der Entfall des Pflichtteilsanspruchs von Vorfahren
- die Ermöglichung einer Stundung oder Ratenzahlung des Geldpflichtteils
- die Neugestaltung der Pflichtteilsberechnung
- sowie die Vereinheitlichung der Verjährungsregelungen.
Zudem änderte die ab dem 17.8.2015 anwendbare EU-Erbrechts-Verordnung (EuErbVO 650/2012, Rom V-VO) insb die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Erbsachen und führt das Europäische Nachlasszeugnis ein, das den Nachweis erbrechtlicher Ansprüche in internationalen Erbfällen erleichtert.
LexisNexis bietet zum neuen Erbrecht alle aktuellen Informationen und wird nachfolgende Änderungen/Judikatur mit aktualisierten Publikationen laufend aufarbeiten.