2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG)
Die wichtigsten Neuerungen:
- Ablösung der Sachwalterschaft durch die gerichtliche Erwachsenenvertretung
- Betonung der Alternativen
- verpflichtendes Clearing im Bestellungsverfahren
- zeitliche und sachliche Beschränkungen für die Bestellung eines Erwachsenenvertreters
- Wegfall der automatischen Beschränkung der Geschäftsfähigkeit durch die Bestellung eines Erwachsenenvertreters
- In Kraft ab 1. 7. 2018
Vergleichstabelle neu/alt zu den Änderungen im ABGB, EheG und AußStrG