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Eingabehilfe
Wir nehmen Datenschutz bei LexisNexis sehr ernst.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die personenbezogenen Daten, die Sie in diesem Tool eventuell eintragen, verantwortlich im Sinne der DSGVO sind.
Bitte wägen Sie die Risiken bei der Eingabe von personenbezogenen Daten in die Maske gründlich ab und gehen Sie verantwortungsvoll mit diesen Daten um.
Der ErbRechner führt Sie Schritt für Schritt durch die Berechnung von Erb- und Pflichtteilen.
Das Symbol mit den drei Strichen rechts oben im Menü führt sie zu Ihren bereits gespeicherten Stammbäumen. Dort können Sie Stammbäume auch duplizieren, um zum Beispiel Varianten abzuspeichern.
Im ersten Schritt werden die Vermögenswerte erfasst. Sie können zwischen Aktiva und Passiva unterscheiden. Weitere Infos zu Nachlassvermögen, Aktiva und Passiva
Sollten Schenkungen an Dritte vorliegen, erfassen Sie diesen Betrag bitte unter „Aktiva“ als „Schenkung an Dritte gemäß § 782 ABGB“.
Beachten Sie, dass Schenkungen an Dritte gemäß § 782 ABGB sich ausschließlich auf nicht pflichtteilsberechtigte Personen beziehen und die innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren vor dem Tod des Verstorbenen gemacht wurden.
Schenkungen an den Ehegatten / die Ehegattin werden in Schritt 3 erfasst. Für die Berechnung der Erbteile sind Schenkungen an Dritte oder den/die Ehepartner(in) nicht relevant. Diese werden nur bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt.
Nachdem alle Vermögenswerte erfasst wurden, klicken Sie auf „weiter“. Über das x können Sie Beträge jederzeit wieder löschen.
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Die Namenseingabe aller Angehörigen ist optional. Es empfiehlt sich jedoch, den/die Verstorbene(n) zu konkretisieren, da der Stammbaum unter diesem Namen in Ihrer Übersicht abgespeichert wird.
Die Erfassung der Angehörigen kann entweder über das Plus oder die freie Texteingabe erfolgen.
Wenn Sie einen Nachfahren bearbeiten möchten, klicken Sie direkt auf das Symbol mit der Person.
Sollten keine Nachfahren aus der ersten Parentel vorhanden sein, wechseln Sie oben in der Leiste in die für die Berechnung relevante Parentel.
Hilfe zur freien Texteingabe
Sie können schnell und direkt im freien Textfeld die Personen des Stammbaumes durch Eintippen erfassen. Das System erkennt folgende Angaben und setzt diese im Stammbaum um. Die Eingabe eines Namens ist optional. Allerdings empfiehlt sich auch hier eine Konkretisierung der Nachfahren, um in weiterer Folge Enkel und Urenkel den Elternteilen besser zuordnen zu können.
(Beispiel: Tochter 1, Tochter 2 / Enkel 1 gehört zu Tochter 1)
Beispiel 1. Parentel
Ehefrau Corinna, Tochter Maria verstorben, Sohn Simon, Sohn Martin erbunwürdig, Enkel Christoph
Beispiel: Bei der Texteingabe von Enkel Christoph öffnet sich ein Overlay, das Sie auffordert, den Enkel einem der beiden Söhne oder der Tochter zuzuordnen.
Syntax 1. Parentel
Ehefrau / Ehemann / Partnerin / Partner /Sohn /Tochter / Enkel / Enkelin /Urenkel / Urenkelin
(Name) verstorben/erbunwürdig
Weitere Infos zur Erbunwürdigkeit
Sollten Sie rückwirkend das Nachlassvermögen bearbeiten wollen, klicken Sie links unten das Stift-Symbol neben „Nachlassvermögen“. Ihre bisherigen Eingaben im Stammbaum gehen dadurch nicht verloren.
Weitere Infos zum Erbrecht des Ehegatten oder eingetragenen Partners
Syntax 2. Parentel:
Vater / Mutter (Pflichtfelder)
Bruder / Schwester
Halbbruder-vs / Halbschwester-vs (vs für väterlicherseits)
Halbbruder-ms / Halbschwester-ms (ms für mütterlicherseits)
Neffe / Nichte (zugehöriger Verwandter wird mittels Overlay abgefragt)
Syntax 3. Parentel
Die Eingabe der Großeltern ist verpflichtend, um die korrekte Zuordnung weiterer Nachfahren zu garantieren.
Großvater-vs /Großmutter-vs (vs für väterlicherseits)
Großvater-ms / Großmutter-ms (ms für mütterlicherseits)
Onkel-vs /Tante-vs (vs für väterlicherseits)
Halbonkel-vs-gv (väterlicherseits Sohn des Großvaters)
Halbonkel-vs-gm (väterlicherseits Sohn der Großmutter)
Halbonkel-ms-gv (mütterlicherseits Sohn des Großvaters)
Halbonkel-ms-gm (mütterlicherseits Sohn der Großmutter)
Halbtante-vs-gv (väterlicherseits Tochter des Großvaters)
Halbtante-vs-gm (väterlicherseits Tochter der Großmutter)
Halbtante-ms-gv (mütterlicherseits Tochter des Großvaters)
Halbtante-ms-gm (mütterlicherseits Tochter der Großmutter)
Cousin-vs Name (wird über eine Overlay Abfrage an Onkel/Tante/Halbonkel/Halbtante zugefügt)
Cousin-vs Name verstorben/erbunwürdig (wird über eine Overlay Abfrage an Onkel/Tante/Halbonkel/Halbtante zugefügt)
Syntax 4. Parentel
Die Eingabe der Ur-Großeltern ist verpflichtend, um die korrekte Zuordnung weiterer Nachfahren zu garantieren.
Eingabe nur über das Plus möglich.
Erfassen Sie relevante Schenkungen, indem Sie auf das Symbol mit der jeweiligen Person klicken.
Sollten Schenkungen an Dritte vorliegen, erfassen Sie diesen Betrag bitte unter „Aktiva“ als „Schenkung an Dritte gemäß § 782 ABGB“.
Beachten Sie, dass Schenkungen an Dritte gemäß § 782 ABGB sich ausschließlich auf nicht pflichtteilsberechtigte Personen beziehen und die innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren vor dem Tod des Verstorbenen gemacht wurden. Für die Berechnung der Erbteile sind Schenkungen an Dritte oder den/die Ehepartner(in) nicht relevant und werden nur im Pflichtteil beachtet und beim Nachlassvermögen angezeigt. Der ErbRechner berücksichtigt bei der Pflichtteilberechnung Schenkungen an verstorbene Enkelkinder.
Anhand des Geschenk-Symbols erkennen Sie, bei welchem Nachfahren Schenkungen eingetragen wurden. Wenn Sie eine Schenkung löschen möchten, klicken Sie erneut auf das Geschenk-Symbol und löschen den Betrag aus dem Eingabefeld. Möchten Sie rückwirkend im Nachlassvermögen oder im Stammbaum Änderungen vornehmen, klicken Sie in der Leiste unten auf das jeweilige Stift-Symbol neben „Stammbaum“ oder „Nachlassvermögen“. Ihre bisherigen Eingaben gehen dadurch nicht verloren.
Klicken Sie auf „Jetzt berechnen“, um die Berechnung der Erb- und Pflichtteile zu erhalten.
Weitere Infos zum Pflichtteil