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BFG: Bewirtschaftung eines Luxus-Chalets als Beherbergungsleistung mit Vorsteuerabzug

Erkenntnisse des BFG

Sachverhalt
Die Bf errichtete in den Jahren 2011–2013 in einer österreichischen Tourismusdestination, in der die „Schickeria“ verkehrt und ein hohes Preisniveau für Immobilien und touristische Dienstleistungen herrscht, ein luxuriös ausgestattetes Chalet um insgesamt 3,5 Mio € zur entgeltlichen Nutzungsüberlassung an wohlhabende Gäste. In der Gegend gab es einen Markt für derartige Leistungen. Risikofaktoren der Vermietung waren das Wetter (Schneelage), persönliche Vorlieben und Wankelmütigkeit der Zielgruppe sowie die geopolitische Lage (Russlandsanktionen). Mit der Vermarktung des Chalets beauftragte die Bf im Beschwerdezeitraum verschiedene Agenturen. Eine anderweitige Nutzung des Chalets fand nicht statt.

Strittig war, ob die gegenständliche Bewirtschaftung als „kleine Vermietung“ (und damit umsatzsteuerlich als Liebhabereitätigkeit) oder als zum Vorsteuerabzug berechtigende Beherbergungsleistung anzusehen ist.

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