Sobald Sie mehrere Suchbegriffe eingeben wird automatisch nach Dokumenten gesucht, in denen jeder dieser Suchbegriffe vorkommt. Dasselbe Ergebnis erreichen Sie, wenn Sie zwischen den Suchbegriffen den Operator UND eingeben, zB Schadenersatz UND Beweislast.
Prinzipiell stehen folgende Operatoren für die Suche zur Verfügung:
a UND b: Ergebnisse enthalten beide Begriffe
a ODER b: Ergebnisse enthalten entweder Begriff a, oder Begriff b, oder beide Begriffe.
a NICHT b: Ergebnisse enthalten nur Begriff a.
Wichtig: Die Operatoren UND, ODER, NICHT müssen immer in Großbuchstaben in das Suchfeld eingegeben werden, ansonsten werden sie als normale Suchbegriffe interpretiert.
PHRASENSUCHE: Setzen Sie die Suchbegriffe unter „“ um exakt nach dieser Phrase zu suchen, zB „überholende Kausalität“. Die Suchbegriffe müssen exakt Ihrer Eingabe entsprechend im Ergebnis aufscheinen.
(): Durch die Verwendung von Klammern können Begriffe gezielt gruppiert werden, zB a UND (b NICHT c): Ergebnisse enthalten die Begriffe a und b, vorausgesetzt, dass Begriff c nicht gemeinsam mit Begriff b enthalten ist.
WORTABSTANDSOPERATOR I/n (n=1-99): Mit diesem Operator können Sie die maximale Anzahl von Wörtern zwischen den Suchbegriffen definieren.
z.B. Arbeit I/10 selbstständig -> für einen gültigen Treffer dürfen ein bis 10 Wörter zwischen den Suchbegriffen „Arbeit“ und „selbstständig“ vorkommen.