„Optimierung des Gewinnfreibetrags lohnt sich“
Interview: Mag. (FH) Robert Baumert, Steuerberater in Wien
Herr Mag. Baumert, Sie sind Vortragender des Seminar Oberlaa, welche steuerrechtliche Themen sollte man sich gerade besonders zu Herzen nehmen?
Ich finde, die praxisbezogene Analyse des Gewinnfreibetrags kann sich wirklich lohnen. Wir zeigen anhand von Fallbeispielen, wie sich GFB und IFB sauber optimieren lassen.
Was ist ihr Zugang für eine effiziente Fortbildung, um mit dem Steuerrecht Schritt zu halten?
Das Seminar Oberlaa ist eine kompakte Fortbildung, die aktuelle Neuerungen in Steuerberatung, Buchhaltung und Personalverrechnung praxisnah bündelt. Die Besonderheit ist der klare Fokus auf Umsetzbarkeit: keine Theorie um der Theorie willen, sondern konkrete Fallkonstellationen, typische Fehlerquellen und Formulierungen, die man in der Kanzlei sofort verwenden kann. Genau diese Mischung aus Aktualität und Praxisbezug macht den Mehrwert aus. Wir decken jene Punkte ab, die in den nächsten Monaten in vielen Fällen schlagend werden.
Was ändert sich bei Steuererklärung und Veranlagung?
Zwei Punkte kommen derzeit häufig auf den Tisch: die außergewöhnliche Belastung bei rückwirkender Feststellung eines Behinderungsgrades und die erweiterten Tatbestände zur Pflichtveranlagung. Wichtig ist die klare Abgrenzung zwischen Pflichtveranlagung, Antragsveranlagung und antragsloser Veranlagung, damit keine Fristen oder Optionen verloren gehen.
Wo liegen die Knackpunkte bei Kapitalgesellschaften, Immobilien und Verfahren?
Beim Mantelkauf bringt aktuelle Judikatur praktische Folgen, etwa bei Beteiligungswechseln oder Umgründungen. Im Immobilienbereich geht es um Immobiliengesellschaften in der GrESt, inklusive Voraussetzungen und Sonderregelungen für Familienverbände. Und im Verfahrensrecht ist der neue Anfechtungsausschluss für Abgaben im Insolvenzverfahren relevant, weil er die Durchsetzung und das Risikomanagement verändert.
Welche Pflichten und Trends sollte man in der Kanzlei jetzt einplanen?
Bei der Mitteilungspflicht nach § 109a EStG wurden meldepflichtige Tatbestände erweitert, das verlangt klare Prozesse. In der Personalverrechnung stehen die branchenweise festgesetzten Trinkgeldpauschalen ab 1.1.2026 an. Und wir schauen auf die geplanten Anreize für das Arbeiten im Alter ab 1.1.2027, damit Beratung und Lohnverrechnung rechtzeitig vorbereitet sind. Weiters zeigen wir, wie man Ein- und Mehrwegpfand in Bilanz und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sauber abbildet, steuerlich wie unternehmensrechtlich.
Für wen lohnt sich die Teilnahme am Seminar Oberlaa besonders?
Für alle, die in Kanzlei oder Unternehmen Verantwortung tragen und die aktuellen Änderungen nicht nur „kennen“ wollen, sondern richtig anwenden möchten. Man geht aus Oberlaa mit einer klaren Übersicht und Schritten, die man direkt umsetzen kann.