„Der größte Fehler passiert nicht im Verfahren, sondern Monate davor“
Interview mit Dr. Florian Neumayr und Mag. Dieter Hauck zum Praxishandbuch Zusammenschlusskontrolle Österreich
Zusammenschlussvorhaben stellen Unternehmen nicht nur im eigentlichen Prüfungsverfahren vor Herausforderungen. Entscheidend sind häufig bereits die frühzeitige Planung, eine verlässliche Datengrundlage und die klare Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Parteien.
Das Praxishandbuch Zusammenschlusskontrolle Österreich folgt dem voraussichtlichen Verlauf eines Zusammenschlussvorhabens: von der Vorbereitungsphase und der Betreuung durch Rechts- und Fachabteilungen über das Prüfungsverfahren bis hin zu möglichen Abhilfen, Rechtsmitteln und Maßnahmen der Unternehmensintegration. Die Autoren beleuchten das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven: aus der Unternehmenspraxis, der Behördensicht sowie aus Beratung und Anwaltschaft.
Wir haben mit den Herausgebern Mag. Dieter Hauck und Dr. Florian Neumayr über häufige Fehler, verbreitete Fehleinschätzungen und die Bedeutung einer guten Vorbereitung gesprochen.
Welche drei Fehler erleben Sie bei Zusammenschlussvorhaben in der Praxis am häufigsten?
Der größte Fehler passiert nicht im Verfahren, sondern Monate davor. Viele Unternehmen beschäftigen sich erst mit der Zusammenschlusskontrolle, wenn der Deal praktisch schon steht.
Die Zusammenschlussanmeldung wird bereits vertraglich zu „stiefmütterlich“ behandelt und dann häufig erst spät vorbereitet, was erhebliche Themen bei der Durchführung aufwerfen kann.
Damit eng verbunden ist ein zweiter Fehler: Die Datensammlung und -analyse wird immer wieder auf die „leichte Schulter“ genommen. Bei einfacheren Vorhaben fällt das unter Umständen weniger ins Gewicht, birgt aber auch dort erhebliche Risiken.
Drittens wird die Zusammenschlussanmeldung vom Verkäufer mitunter als lästig und unbequem angesehen und möglicherweise vollständig dem Käufer überlassen. Das kann zu einem unangenehmen Erwachen führen, bis hin zum Nichtzustandekommen des Verkaufs.
Welche Frage wird Ihnen von Unternehmen oder Mandant immer wieder gestellt?
Die häufigste Frage lautet: Können wir die Anmeldung vermeiden beziehungsweise wie können wir sie am effizientesten abwickeln?
Nicht jeder Zusammenschluss ist meldepflichtig. Viele Unternehmen prüfen das allerdings zu spät.
Welche weit verbreitete Annahme zur Zusammenschlusskontrolle ist aus Ihrer Sicht falsch?
Dass der damit verbundene Aufwand unnötig ist. Eine rechtzeitige und sorgfältige Prüfung schafft Klarheit, reduziert Risiken und kann wesentlich dazu beitragen, Verzögerungen oder Probleme im weiteren Transaktionsverlauf zu vermeiden.
Gibt es eine Erkenntnis oder einen Praxistipp aus dem Buch, der viele Leser überraschen wird?
Eine gute Planung – und mit Hilfe des vorliegenden Buches ist das leicht gemacht – steigert die Wahrscheinlichkeit einer Freigabe und einer erfolgreichen nachfolgenden Integration erheblich.
Welches Kapitel würden Sie jemandem empfehlen, der sich erstmals mit dem Thema beschäftigt?
Als Herausgeber sind wir vielleicht voreingenommen, aber tatsächlich empfehlen wir das ganze Buch. Warum? Die Kapitel ergänzen sich gegenseitig und werfen einen Blick von der Inhouse-Praxis über die Behördensicht und Beratung bis zur Integration. Das Buch ist bewusst auch von der Länge her so gestaltet, dass es leicht verdaulich ist.
Über die Gesprächspartner
Mag. Dieter Hauck ist Anwalt in Wien und auf Wettbewerbsrecht spezialisiert. Er hat Fälle vor den österreichischen und europäischen Behörden, darunter den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften betreut und verhandelt. Er ist Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte und Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V.
Dr. Florian Neumayr ist Co-Managing Partner bei bpv Hügel Rechtsanwälte in Wien und Brüssel. Er berät zu allen Aspekten des österreichischen und europäischen Wettbewerbsrechts, darunter Kartelle, horizontale und vertikale Vereinbarungen, Marktmachtmissbrauch, Fusionskontrolle sowie öffentliche Vergaben, Förderungen und FDI. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Vertretung vor nationalen und europäischen Behörden, Gerichten und Schiedsgerichten. Komplexe Zusammenschlussfälle bilden einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.