
Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
EuGH: MwSt-Befreiung für Einfuhr nicht kommerzieller Art
EuGH: Die MwSt-Befreiung für Kleinsendungen ist unabhängig davon anwendbar, ob der Sendungsempfänger im Einfuhrmitgliedstaat oder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist. (östz)
Tir KAG: Krankenanstalt – Betriebsbewilligung in Insolvenzmasse?
Die krankenanstaltenrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung und die Krankenanstalt selbst sind nach § 6 Tir KAG übertragbar. Diese Rechte zählen daher zu dem der Exekution unterworfenen Vermögen und – im Insolvenzfall – zur Insolvenzmasse. Parteistellung in Verfahren betr die Verwertung der Masse durch Übertragung der Bewilligungen kommt somit dem Masseverwalter zu. (zik)
Dreijahresverteilung einer Pensionsabfindung im Todesfall der Begünstigten
Hier weiterlesen (östz)
ElWOG 2010 – Preisänderungsrecht
Erste Rsp. Auch nach der Novellierung (ua) des § 80 ElWOG mit BGBl I 2022/7 besteht kein vom ABGB abweichendes „Sonderprivatrecht im Energieversorgungssektor“ iS eines gesetzlichen Preisänderungsrechts. § 80 Abs 2a ElWOG setzt vielmehr einen vertraglichen Änderungsvorbehalt voraus. (rdw)
BFG: Vergütungsberechtigung einer Kfz-Händlerin in der Kette als Erwerberin gem § 6 Abs 7 NoVAG 1991 idF BGBl I 2014/13
BFG: Erwirbt ein Kfz-Händler ein Fahrzeug, das zuvor von der NoVA befreit war, und verkauft es anschließend umsatzsteuerpflichtig weiter, gilt er als Empfänger der NoVA-pflichtigen Lieferung und ist somit Vergütungsberechtigter iSd § 6 Abs 7 NoVAG aF. (östz)
BFG: Keine überwiegend wissenschaftliche Tätigkeit eines FH-Professors für die Erteilung einer Zuzugsbegünstigung
BFG: Lehre ist nicht von der Definition einer überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit gem § 2 Abs 1 Z 1 ZBV 2016 umfasst. (östz)
VwGH: Gebührenpflicht von Leibrentenverträgen
VwGH: Die Einräumung eines Leibrentenvertrags gegen die Überlassung von Geschäftsanteilen an einer GmbH unterliegt als Glücksvertag der Gebührenpflicht gem § 33 TP 17 GebG. (östz)