Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis+® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Kein Verstoß gegen Exekutionstitel durch kommentarloses Teilen („Retweeten“)
Nach dem Wortlaut des Exekutionstitels ist es der Verpflichteten (nur) untersagt, sich die (inhaltlich unstrittig dem verbotenen Text gleichlautenden) Behauptungen in der Weise zu eigen zu machen, dass („indem“) sie diese wiedergegebenen Behauptungen über den Betreibenden ihrerseits mit zustimmenden oder bekräftigenden oder sonst als wahrheitsbestätigend erscheinenden Zusätzen versieht. Es ist keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung des RekursG, dass die bloße Wiedergabe der beanstandeten Beiträge keinen Titelverstoß begründet. (jusit)
BFG: Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, Istbesteuerung-Leistungszeitpunkt
BFG: Beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung fallen während aufrechter Kleinunternehmerreglung erbrachte Leistungen weiterhin unter die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. (östz)
Überarbeitung der KSW-Empfehlungen zur Unternehmensbewertung infolge des neuen KFS/BW 1
Anpassung der begleitenden Empfehlungen der KSW an die Neufassung des Fachgutachtens (rwz)
Unterbrechung des Sicherungsverfahrens wegen Insolvenzeröffnung
Wird nach Erhebung der Revision über das Vermögen einer Prozesspartei (hier Bekl) das Insolvenzverfahren eröffnet und betrifft der Rechtsstreit ein zur Masse gehörendes Vermögen, dann ist wegen der ex lege eintretenden Unterbrechung (§ 7 IO) über die Revision nicht zu entscheiden; die Akten sind an das ErstG zurückzustellen. Diese Grundsätze gelten ebenso für – wie hier – (massebezogene) Sicherungsverfahren. (zik)
VwGH: Nachträgliche Beweisverwertung ohne neuerlichen Senatsbeschluss begründet Unzuständigkeit
VwGH: Werden nach Beratung und Abstimmung des Senats vorgelegte Unterlagen in der schriftlichen Ausfertigung eines Erkenntnisses verwertet, ohne dass der Senat neuerlich berät und beschließt, ist die Entscheidung so zu betrachten, als ob sie von einer unzuständigen Behörde erlassen worden wäre. (östz)