
Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Rechtsanwalt – kein Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B
Bedarf nicht glaubhaft gemacht: Befürchtungen iZm Vertretung einer Kapitalgesellschaft, deren Prozessgegner gegen einen anderen Rechtsanwalt eine Straftat begangen hat – Drohungen des Miteigentümers einer Liegenschaft in einem „kontroversiellen Gespräch“ (Sicherheitsbehörden damals nicht eingeschaltet) – Bedrohung an einer Verkehrskreuzung durch einen Unbekannten (verbal und Schlag auf die Autoscheibe) (rdw)
EuGH: Verteidigungsrechte eines gesamtschuldnerisch haftenden Gesellschafters
EuGH: Gesamtschuldnerisch haftende Dritte müssen Tatsachenfeststellungen und rechtliche Würdigungen der Steuerverwaltung zum Bestehen und Höhe der Steuerschuld des ursprünglichen Steuerschuldners wirksam anfechten können. (östz)
EuGH: Traditionelles pflanzliches Arzneimittel aus Bio-Produktion
Dt. Fall. Der Aufdruck von Informationen über die ökologische/biologische Produktion von Wirkstoffen traditioneller pflanzlicher Arzneimittel auf deren Verpackung bedarf der behördlichen Genehmigung, weil diese Informationen nicht „für den Patienten wichtig“ sind und „Werbecharakter“ haben. (zfv)
VwGH: Fehlende FinanzOnline-Kennzeichnung schließt Zustellvollmacht nicht aus
VwGH: Die Zustellvollmacht bedarf nicht zwingend einer ausdrücklichen Eintragung in FinanzOnline, sondern kann sich auch aus anderen Eingaben der Steuerpflichtigen oder ihrer steuerlichen Vertreterin ergeben. (östz)
ORF-Beitrag nicht verfassungswidrig
Keine Bedenken des VfGH gegen die Einhebung des ORF-Beitrags in seiner Ausgestaltung seit 2024 unter den Aspekten des Gleichheitsgrundsatzes und der Grundrechte auf Unversehrtheit des Eigentums, freie Meinungsäußerung und Datenschutz (jusit)
Offene österreichische EuGH-Verfahren – Übersicht
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
VwGH: Rückerstattung von GrESt nach Rückgängigmachung des Erwerbvorgangs
VwGH: Eine Übertragung der Liegenschaft unter der Bedingung, dass die Rückgängigmachung tatsächlich erfolgt, verhindert nicht die gem § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG für die Rückerstattung der GrESt geforderte Wiedererlangung der Verfügungsmacht. (östz)
BFG: Erledigungen, die nach Insolvenzeröffnung an den Gemeinschuldner zugestellt werden, sind Nichtakte
BFG: Bescheide müssen für deren Wirksamkeit nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin gerichtet werden. (östz)
VwGH: Prozesskosten als Werbungskosten?
VwGH: Beschwerden gegen unbefugte Einsicht in Mitarbeiterkrankendaten sind Ausdruck der privaten Lebensführung; Prozesskosten, die mit nicht steuerpflichtigen Schadenersatzsprüchen im Zusammenhang stehen, können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. (östz)
BFG: Zuzugszeitpunkt bei Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung gem § 103 Abs 1a EStG
BFG: Nach stRsp des VwGH besteht die stärkste persönliche Beziehung idR an dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. (östz)
Vollbeendigung eines Vereins während eines Passivprozesses
Entsprechend der Judikatur zu Kapitalgesellschaften ist aufgrund der gleichgelagerten Interessenlage auch bei der Vollbeendigung des Vereins während eines gegen ihn geführten Passivprozesses das Verfahren auf Begehren des Kl fortzusetzen. Wünscht der Kl dagegen keine Fortsetzung, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären. (rdw)
BFH zur Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA D-LUX 2012
BFH: Deutschland darf eine Abfindungszahlung, die ein in Deutschland ansässiger aber in Luxemburg tätiger Arbeitnehmer erhalten hat, nach Art 14 Abs 1 DBA D-LUX besteuern. (östz)
Verbandsklage: Transparenz iZm „versicherungsmathematische Grundsätze“
Klarstellung. Die Forderung nach einer detaillierten Erklärung „versicherungsmathematischer Grundsätze“ im Rahmen Allgemeiner Versicherungsbedingungen – neben der ohnehin gegebenen aufsichtsrechtlichen Kontrolle dieser Grundsätze – wäre ein Zuviel an Information, das das Transparenzgebot funktionslos machen würde. (rdw)
VwGH zur Pauschalregelung für Landwirte in der Umsatzsteuer
VwGH: Die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kann als wirksamer Verzicht auf die Anwendung der Pauschalregelung des § 22 UStG gewertet werden, wenn die Anwendung der normalen MwSt-Regelung nicht mit besonderen Schwierigkeiten für den Steuerpflichtigen verbunden ist. (östz)
BFG zur Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer bei Stiftung von GmbH-Anteilen einer nicht aktiven GmbH
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer nach § 10 BewG ist eine allenfalls später anfallende Kapitalertragsteuer nicht steuermindernd zu berücksichtigen. (östz)
EuGH: Nichtiger Verbraucherkredit – Rückabwicklung
Poln. Fall. Führt die Missbräuchlichkeit einer Klausel zur Nichtigkeit des Kreditvertrags, darf die nationale Rsp dem Gewerbetreibenden nicht erlauben, vom Verbraucher die Rückerstattung des gesamten Nennbetrags des Kredits unabhängig von der Höhe der bereits geleisteten Rückzahlungen und dem noch geschuldeten Betrag zu verlangen. (rdw)
Überwachung von Nachrichten (inkl verschlüsselter Kommunikation) – RV
ua betr Ermittlungsbefugnis zur Überwachung von Nachrichten, einschließlich verschlüsselter Kommunikation (zfv)
EuGH-GA: Flugannullierung – Erstattung der Vermittlungsprovision?
Ö. Fall. Gem der E EuGH C-601/17 ist die Vermittlungsprovision grds Teil der Erstattungsleistung. Nach Ansicht des Generalanwalts muss das Luftfahrtunternehmen die genaue Höhe dieser Provision nicht kennen. Von der Verpflichtung zur Erstattung der Provision kann es sich durch den Nachweis befreien, dass es von der Erhebung der Provision nichts wusste und diese nicht gebilligt hat. (rdw)
BFG: Gutschrift der Zwischensteuer bei Privatstiftungen nach § 24 Abs 5 Z 3 lit a KStG
BFG: Der Unterschiedsbetrag gem § 24 Abs 5 Z 3 lit a KStG kann maximal die Summe der Zuwendungen iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG 1988 im Gutschriftsjahr betragen. (östz)