Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Anfragebeantwortung des BMF zur Mitarbeiterprämie 2025
Beispiele zur sachlichen, betriebsbezogenen Differenzierung (ard, pvp)
EuGH: Aufenthaltserlaubnis in EU zur Teilnahme an Freiwilligendienst
Ungar. Fall; Die Erfüllung der Bedingung hinsichtlich der nötigen Mittel hängt nicht davon ab, ob die Mittel, über die der betreffende Drittstaatsangehörige während seines geplanten Aufenthalts verfügen wird, ein Einkommen oder Vermögen darstellen, aus welchem Rechtsgrund er diese Mittel erworben hat oder ob er darüber endgültig und unbegrenzt wie über eigene verfügen kann. Solche Kriterien würden zusätzliche Bedingungen darstellen, die die Mitgliedstaaten nicht aufstellen dürfen. (zfv)
VwGH zur Forschungsprämie für Patentaufwendungen
VwGH: Patentaufwendungen gelten als Forschungsaufwendungen gem § 108c EStG, wenn sie ein notwendiger Teil eines laufenden Entwicklungs- oder Forschungsprozesses sind und hierbei der weiteren FuE dienen. (östz)
Vorabentscheidungsersuchen: Internationale Zuständigkeit für Versicherungssachen
Der OGH möchte vom EuGH va wissen, ob Art 13 Abs 2 iVm Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO 2012 auch Entschädigungsstellen (Garantiefonds) nach der RL 2009/103/EG (6. KH-RL = 6. KH-RL = Kfz-HaftpflichtversicherungsRL) erfasst. (rdw)
KG: Feststellungsklagen betr Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses
Erste Rsp. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag einer KG vereinbart wurde, dass nur die Gesellschaft geklagt werden kann, müssen Feststellungsklagen betr die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses sämtliche Gesellschafter auf Kl- oder Bekl-Seite als notwendige Streitgenossen erfassen. (rdw)
BFG: ursprünglich unecht umsatzsteuerfreie Anzahlung auf Vermietungsumsätze und spätere Option zur Steuerpflicht
BFG: Eine Option gem § 6 Abs 2 UStG nur auf den über die ursprünglich unecht steuerbefreite Anzahlung hinausgehenden Umsatz ist nicht möglich, der Umsatz wird weiter steuerfrei behandelt. (östz)