Alles zur Umsetzung des MLI in Österreich
BEPS, MLI, OECD & CO: Das derzeit wohl meist diskutierte Thema des internationalen Steuerrechts ist das multilaterale Instrument (kurz: MLI), das am 7. 6. 2017 in Paris unterzeichnet wurde und das nach gegenwärtigen vorläufigem Stand 38 österreichische Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend den von Österreich bzw den Vertragspartnerstaaten Österreichs vertretenen Positionen, die in Vorbehalten und Optionen zum Ausdruck gebracht wurden, modifizieren wird.
Die durch die Anwendung des MLI zu erwartenden Änderungen in der österreichischen DBA-Landschaft betreffen dabei vor allem die Bereiche:
- Einführung einer allgemeinen Missbrauchsklausel in Form eines „Principal Purpose-Test“ (Hauptzweck-Kriterium)
- Spezielle Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung für Drittstaatsbetriebsstätten
- Einschränkung des Hilfsbetriebsstättenbegriffs
- Neu entwickelte Schiedsklausel zur Lösung abkommensrechtlicher Streitigkeiten