
Am Freitag, den 5. September fand die Opening Session der Women in Law Saison statt, bei der rund 40 Frauen in führenden Positionen der Rechtsbranche zusammenkamen, um beim „Women in Law Lunch“ das Thema Genderbias im Recht zu diskutieren. LexisNexis lud gemeinsam mit dem Kooperationspartner Women in Law zur Veranstaltung. Kathrin Theres Hagenauer von LexisNexis begrüßte die Anwesenden und hob hervor, dass das Unternehmen den Themen Genderbias und Diversity stark verpflichtet ist. Aktuelles Beispiel dafür ist der Diversity Kodex oder das 2025 erschienene Werk „Genderbias im Recht“. Der Sammelband möchte Leser:innen dazu inspirieren, bestehende Strukturen zu hinterfragen und aktiv an einer gendergerechten Zukunft mitzuwirken.
Nach Begrüßung durch die Gründerinnen der Women in Law Initiative Caroline Weerkamp und Sophie Martinetz eröffnete Verica Trstenjak von der Universität Wien mit einem Impulsbeitrag die Diskussion. Die ehemalige Generalanwältin am EuGH führte einige Beispiele an, wie KI aufgrund von historisch gewachsenen Mustern (etwa aus Bewerbungsdaten) zu Diskriminierung führen kann. Zu den sensiblen Bereichen gehören beispielsweise auch die Kreditvergabe und Pensionsentscheidungen.
Der zweite Impuls-Beitrag kam von Julia Fuith. Die Europarechtlerin ist spezialisiert auf europäische Regulierung im Digitalbereich. Sie zeigte auf, wie der AI-Act, die DSGVO und zukünftige Regulierungen zusammenwirken sollen, um automatisierte Entscheidungen fairer zu gestalten.
Im Anschluss diskutierten die Teilnehmerinnen, inwieweit bestehende Regulierungen ausreichend sind und welche neuen Ansätze erforderlich sein könnten, bzw. wie Frauen in der Rechtsbranche aufgrund ihrer unterschiedlichen Perspektiven wichtige Impulse für die Entwicklung von fairen KI-Systemen und eine ausgewogene Governance geben können. Auch Sprache und Medienpräsenz wirken sich auf die Wahrnehmung von Geschlechterrollen aus, z.B. bei der Auswahl von „Experten“ oder in automatisierten Übersetzungen. Da die KI hier nicht zwischen weiblichen und männlichen „Experts“ im Englischen unterscheidet liefert die KI in der Regel männliche „Experten“ als Ergebnis.
Am Ende wurde betont, dass trotz negativer Beispiele und Widerstände eine Vielzahl von Initiativen im Gange ist, um Bias in KI und im juristischen Alltag zu reduzieren. Es wurde dazu aufgerufen, wachsam zu bleiben und den Umgang mit KI frühzeitig, auch schon in der schulischen Ausbildung, zu thematisieren.